Die gute Nachricht für alle kleinen und großen Bergbaufans:
Ab Sonntag, den 6. Juni 2021 ist der Hüttenstollen wieder in Betrieb.
Der sinkende Inzidenzwert erlaubt uns, Führungen anzubieten, allerdings vorerst nur an bestimmten Tagen und nach vorheriger Anmeldung bzw. Terminvereinbarung.
Unser Museum öffnen wir sonntags von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie – vom 9. Juni bis zum 25. August – auch mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sonntags gibt es Stollenführungen um 11.00 Uhr und um 15.00 Uhr, mittwochs nur um 15.00 Uhr.
Ganz wichtig: Zur Stollenführung muss man sich unbedingt anmelden, weil wir aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nur Gruppen von maximal 10 Personen aus drei Haushalten führen dürfen!
Terminvereinbarungen für Sonderführungen, auch für Kindergeburtstagsgruppen, sind ebenfalls möglich. Auch dafür gelten die genannten Einschränkungen der Personenzahl. An Kindergeburtstagsführungen können maximal 10 Kinder bis 14 Jahre und 2 erwachsene Begleitpersonen teilnehmen.
Wenn Sie sich zu einer Führung anmelden oder einen Termin mit uns vereinbaren wollen oder nur eine Frage zu unserem Programm haben – schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
Anja Reimann: 01520-3290103
Olaf Grohmann: 0160-95968820
Unsere Ausstellung können Sie während der Öffnungszeiten ohne Anmeldung besichtigen, allerdings dürfen sich nicht mehr als 12 Personen zeitgleich im Museum aufhalten. Kurze Wartezeiten lassen sich möglicherweise nicht immer vermeiden.
Eine Kurzfassung unserer Hygiene- und Sicherheitsvorschriften finden Sie unten auf dieser Seite. Unser umfassendes Hygienekonzept können Sie hier einsehen.
Sofern das Infektionsgeschehen es zulässt, finden alle in unserem Museumsprogramm aufgeführten Veranstaltungen statt. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie hier auf unserer Homepage.
Wir freuen uns auf viele Gäste.
Ihr/euer Museumsteam
Kurzfassung Hygiene- und Sicherheitsvorschriften 2021, Stand 31.05.
Maßgeblich für unser Hygienekonzept sind die jeweils gültigen Verordnungen des Landes Niedersachsen (Stufenplan 31.05.2021)
und die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes. Darüber hinausgehende Beschränkungen sind den örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der räumlichen Enge im Besucherbergwerk, geschuldet. Diese Beschränkungen dienen der Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher sowie unseres Personals.
Hygieneregeln in Museum und Besucherbergwerk
- Vorgaben zur Vermeidung von Infektionen sind der Beschilderung am/im Museumsgebäude zu entnehmen
- Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vermeidung von Infektionen sind unbedingt zu befolgen, insbesondere beim Lösen der Eintrittskarten sowie bei Entgegennahme und Rückgabe der Schutzhelme
- Handdesinfektion vor dem Betreten der Räume
- Hinterlegung der persönlichen Kontaktdaten (Datenschutz ist gewährleistet)
- Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Maske) im Museumsgebäude und im Besucherbergwerk
- Einhaltung der vorgegebenen Mindestabstände zu fremden Personen
- kein Verzehr von Speisen und Getränken im gesamten Bereich des Museums/Besucherbergwerks
Stollenführungen
- für Stollenführungen ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung/Anmeldung erforderlich, auch für die im Museumsprogramm genannten Öffnungstage und angegeben Zeiten
- Terminvereinbarung für Sonderführungen, auch für Kindergeburtstagsgruppen, sind möglich, es gelten die unten genannten Begrenzungen der Personenzahl
- bei Inzidenzwert über 50 = Führungen nur für max. 5 Personen aus einem Haushalt, Vorlage eines aktuellen, negativen Schnelltests, alternativ einer Bescheinigung des vollständigen Impfschutzes oder einer durchlaufenen Covid-Erkrankung
- bei Inzidenzwert unter 50 = Führungen für Gruppen bis 10 Personen aus drei Haushalten
- Führungen von Kindergeburtstagsgruppen = max. 10 Kinder bis 14 Jahre und 2 erwachsene Begleitpersonen
Museumsbesuch
- gleichzeitiger Aufenthalt von maximal 12 Personen im Museumsgebäude (auch bei Inzidenzwert unter 50)
- Beachtung der Ausschilderung (Wegeführung, separater Ein- und Ausgang) im Museum
- Toilettenräume nur einzeln betreten
- bei Inzidenzwert über 50 Besuch nur nach Vorlage eines aktuellen, negativen Schnelltests, alternativ einer Bescheinigung des vollständigen Impfschutzes oder einer durchlaufenen Covid-Erkrankung